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Beobachter 

Anmeldedatum: 18.09.2010
Beiträge: 1
Chats: 0
18.09.2010, 10:39


Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass meine Frage nicht bereits existiert oder im falschen Thema landet. Ich würde gerne eure Meinung hierzu hören:

Es geht um ein Paar. Der Mann hatte mal eine Idee und diese dann für eine Anmeldung als Gebrauchsmuster vorbereitet. Aus "Dummheit" hat er das Gebrauchsmuster über seine Partnerin anmelden lassen, sodass diese jetzt als Erfinderin in der Gebrauchsmusterrolle eingetragen ist. Es wurde eine Firma eröffnet um das eingetragene Produkt zu vermarkten. Auch diese Firma läuft auf den Namen der Partnerin. Nun will er sich trennen und es geht u.A. um die Firma, insbesondere um das Gebrauchsmuster. Sie sagt, dass sowohl die Firma als auch das Gebrauchsmuster rechtlich ihr gehören und er nach einer Trennung das Produkt ohne ihre Zustimmung nicht produzieren und vermakrten darf. Dass er keine Chance hat das Gebrauchsmuster zurück zu bekommen ist klar, es sei denn sie würde es ihm freiwillig überschreiben, aber das wird wohl kaum passieren. (Nichts ist so schlimm wie die Rache einer gekränkten Frau ) Jetzt wurde folgende Gesetzespassage gefunden zum Thema "Erschöpfung". Ein Leihe versteht leider oft Gesetzestext falsch. Es geht um folgende Formulierung:



Erschöpfung des Patentrechts (gilt auch für das Gebrauchsmuster)

Wird eine geschützte Vorrichtung durch den Patentinhaber oder durch einen Dritten mit Zustimmung des Patentinhabers in einem Land in Verkehr gebracht, in dem er ein Patent besitzt, so kann der Patentinhaber keine weiteren Rechte aus seinem Patent geltend machen, da das Patentrecht verbraucht ist.

Dagegen kann der Patentinhaber verhindern, dass die in den Verkehr gebrachte Vorrichtung in ein anderes Land gebracht wird, in dem er auch ein Patent gleichen Inhalts besitzt. Allerdings besteht hierzu eine Ausnahme in den Ländern der EU:

Wird eine geschützte Vorrichtung durch den Patentinhaber oder durch einen Dritten mit Zustimmung des Patentinhabers in einem Land der EU in Verkehr gebracht, in dem er ein Patent besitzt, so kann der Patentinhaber keine weiteren Rechte aus einem Patent gleichen Inhalts in einem anderen Land der EU geltend machen. Insoweit gelten die Länder der EU wie ein Land.


Bedeutet das jetzt, dass wenn das Produkt bereits in Deutschland zum Verkauf steht kann er es nun auch produzieren und verkaufen, da sie als Inhaberin durch die Veröffentlichung keine Rechte mehr hat? Oder verstehe ich das völlig falsch?

Weiß jemand eine Lösung wie er, wenn er das Gebrauchsmuster schon nicht zurück bekommt, die Möglichkeit hat das Produkt dennoch weiter zu produzieren/verkaufen ohne ihre Zustimmung?

So, ist ein langer erster Beitrag geworden. Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.

Danke schonmal für alle die sich einen Kopf machen.
Nach obenprofil pn
Gast 

18.09.2010, 10:39


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