| Autor | Nachricht | ||
|---|---|---|---|
| Newbie Anmeldedatum: 01.09.2009 Beiträge: 20 Chats: 0 | Hi Leute bin neu hier, hätte mal einige Fragen zum Thema Patent im Allgemeinen Was wird eigentlich durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt? kann mir das jemand rasch sagen. vielen dank im voraus | ||
| Nach oben | profil pn | ||
| Beobachter Anmeldedatum: 01.09.2009 Beiträge: 1 Chats: 0 | Herzlich Willkommen Markus zu deiner frage Geregelt werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und die des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer eine Erfindung macht; besondere Regelungen bestehen für Erfinder an Hochschulen. Im Allgemeinen liegt eine Diensterfindung vor, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses eine Erfindung tätigt, - die auf der ihm obliegenden Tätigkeit oder - auf maßgebliche Erfahrungen oder Arbeiten der Hochschule beruhen und - die ein Hochschulbeschäftigter in dienstlicher Eigenschaft macht. | ||
| Nach oben | profil pn | ||
| Gast |
| ||
| Nach oben | |||
| Ähnliche Beiträge | Re: | Hits | Letzter Beitrag | |
|---|---|---|---|---|
![]() | Was wird durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt??? hallo,
Frage,
Was wird durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz... [Patent]von Markus01 | 1 | 44 | 01.09.2009, 15:39 Caro |