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01.08.2009, 11:37


Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden.
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Junior 

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10.08.2009, 11:22


An dieser Stelle möchte ich mal für die sicherlich sehr mühevoll zusammengestellten Beiträge bedanken! So übersichtlich findet man das echt auf keiner Seite!
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Beobachter 

Anmeldedatum: 11.08.2009
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11.08.2009, 14:45


Hallo, vielen dank für die ausführlichen Infos auf dieser Seite. Nun würde mich aber noch die exakten Unterschiede zum Patent interessieren. Wieso genügt ein Gebrauchsmuster oftmals aus? Was "fehlt" denn gegenüber dem Patent?
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Gast 

11.08.2009, 14:45


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