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| Beobachter Anmeldedatum: 17.05.2010 Beiträge: 1 Chats: 0 | Hallo zusammen, ich bearbeite Aluminium und V2A und hatte einen Kunden gehabt, der regelmäßig von mir ein Produkt bei mir herstellen ließ. Dieses habe ich nach seinen Vorstellungen gefertigt, d.h. die einzelnen Teile wurden zusammen angeschweißt. Nach 2 Jahre ist mir ein neues Verfahren gelungen, so dass man diese Aluminiumeinzelteile nicht mehr schweißen musste, sondern, die hässlichen Schweißnähte durch ein Press-System ersetzt wurden. Im Grunde genommen „stink-einfach“, wenn man weiß wie es geht. Eine Lieferung mit dem neuem Produkt hatte der Kunde erhalten und seltsamerweise keine Folgebestellungen nach Erhalt der neuen Produkt getätigt. Natürlich habe ich mich schlau gemacht und einige Mitarbeiter des Kunden befragt – und da schau her – der Geschäftsführer der Firma hatte unser Produkt einem Griechen zu kopieren zur Verfügung gestellt. Nachdem ich jetzt wusste, dass mein Produkt in Griechenland nun viel billiger gefertigt wird, habe ich sofort ein Gebrauchsmuster angemeldet. Also, das Produkt wurde bekannt, bevor das Gebrauchsmuster angemeldet wurde. Der Grieche hatte das Produkt 2 Monate vor meiner Anmeldung in seinen Händen gehabt. Die Frage an euch – habe ich jetzt eine Chance auf eine Abmahnung oder zuerst eine Berechtigungsanfrage ihm (Kunden) schreiben im Sinne - welche Gründe er hat, dass er das Produkt kopieren ließ etc. Ich muß noch hinzufügen, dass der Verletzter noch nicht Bescheid weiß, dass ich die Gebrauchsmusterurkunde besitze. Also Leute, habe ich eine Chance? | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39617 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Ich denke mal der Zeitpunkt des Gebrauchtsmusters gilt. D.h. wenn der Kunde oder der Grieche kein Gebrauchstmuster / Patent hat, hat er denke ich schlechte Karten. Das ist aber eher eine Sache für den Anwalt. | ||
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| Beobachter Anmeldedatum: 09.07.2010 Beiträge: 1 Chats: 1 | Hallo, bei meiner kleinen Anmeldung fragte mich der Patentanwalt, ob von meiner Erfindung schon jemand Kenntnis hat. Es könne die Anmeldung in Frage stellen. | ||
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