Das Löschungsverfahren kann in Deutschland von jedermann durch einen Antrag auf Löschung eines Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Gang gesetzt werden. Somit besteht im Gegensatz zum Patent eine „doppelte“ Verteidigungsmöglichkeit gegen ein Gebrauchsmuster (Zivilgerichte einerseits, DPMA und Bundespatentgericht andererseits). In Österreich findet auch gegen Gebrauchsmuster das Nichtigkeitsverfahren vor der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts mit Berufung zum Obersten Patent- und Markensenat statt.
Dass es ein Löschungsverfahren gibt, kann ich ja verstehen, aber wieso sollte jemand sein bereits eingetragenes und akzeptiertes Gebrauchsmuster wieder löschen lassen? Alleine aus finanziellen Gründen oder weshalb denn noch?
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