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Geheimhaltung oder Patentierung?Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckenPatentrecht: Durchsetzung der Ansprüche
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01.08.2009, 12:07


Positive Patenttheorien
Zur Rechtfertigung des Patentsystems sind verschiedene Ansätze in der Rechtswissenschaft entwickelt worden:
- Die Eigentumstheorie erkennt Erfindungen als Ausdruck der Persönlichkeit des Erfinders an, das heißt dessen individueller Fantasie und technischen Geschicks. Diese Eigentumstheorie beantwortet nicht die normative Frage der Ausgestaltung eines Patentsystems, sondern ist nur als positive Theorie zulässig.
- Die Belohnungstheorie möchte den Erfinder für seine Mühen und seine Offenbarung als „Lehrer der Nation“ und „Wohltäter der Allgemeinheit“ belohnen. Bei besonderer Betonung des Offenbarungserfordernisses wird die Belohnungstheorie, vor allem im angelsächsischen Rechtskreis, auch Vertragstheorie genannt: Der Erfinder mehrt im Sinne eines synallagmatischen Vertrages im Gegenzug für die Patentierung das für die Allgemeinheit verfügbare technische Wissen.
- Die Anspornungstheorie führt an, dass die individuelle Bereitschaft, in Innovationen zu investieren, durch die Aussicht auf eine staatliche Monopolverleihung gefördert werde. Belohnungs- und Anspornungstheorie können als zwei Seiten einer Medaille angesehen werden: Während sich die Anspornungstheorie auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Monopolverleihung aus der ex ante-Perspektive bezieht, legitimiert die Belohnungstheorie diese Monopolverleihung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten aus der ex post-Perspektive.
- Ferner wird nach der Veröffentlichungstheorie betont, dass Erfindungen erst infolge der Verleihung eines Ausschließlichkeitsrechts nicht mehr geheim gehalten werden müssen, also zu verkehrsfähigen Rechtsgütern werden, die dann nach einer Lizenzierung effektiver von spezialisierten Marktakteuren genutzt werden können. Schließlich begünstigt die Möglichkeit einer exklusiven Lizenzierung Folgeinnovationen, indem deren Ertragserwartung stabilisiert wird. Prämisse für den volkswirtschaftlichen Nutzen des Patentsystems ist, dass die durch die eingeschränkte Nutzbarkeit von vorhandenen Erfindungen hervorgerufene Minderung der allgemeinen Wohlfahrt von der durch den verstärkten Anreiz zur künftigen Schaffung von Erfindungen hervorgerufenen Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt übertroffen werde. Oder, wie eine Enquete-Kommission des Bundestages diese Interpretation des sog. Informationsdilemmas beschreibt: Gewerblicher Rechtsschutz verringere den „social welfare loss due to underproduction“ unter Inkaufnahme eines „social welfare loss due to underutilization.“
- Die Umgehungstheorie behauptet, dass ein Patent als künstliche Hürde dazu anrege, neue, noch nicht patentierte Lösungen zu entwickeln. zum Beispiel wenn der Ottomotor patentiert ist, werde nun verstärkt im Bereich des Wankelmotors geforscht.

Negative Patenttheorien
- Die Idee des freien Marktes besagt, dass Monopole Schaden bei Verbrauchern anrichten, weil diese stark überhöhte Preise zahlen. Diese zahlen, so Kritiker unter Berufung auf Statistiken, sehr viel mehr, als für die Entwicklung von neuen Erfindungen ausgegeben werde. Folglich sei das Patentsystem zwar ein Anreizsystem, um in Forschung und Entwicklung zu investieren, es sei aber viel effizienter, kein Patentsystem und daher viel niedrigere Preise für die relevanten Produkte zu haben und über Steuern zum Beispiel auf diese Produkte eben diese Forschung und Entwicklung direkt zu finanzieren.
- Behinderung von Innovation: Der Halter eines Patents hat einen geringeren Ansporn, sein patentiertes Produkt zu verbessern, da er ohnehin ein Monopol innehat. Ebenso können Konkurrenten keine Innovationen am patentierten Produkt vornehmen, da ihnen verboten ist, das Grundprodukt ebenfalls herzustellen. So hat bspw. die Patentierung von James Watts Dampfmaschine die Innovation bei den Dampfmaschinen für einige Jahrzehnte lahmgelegt. Erhebliche Verbesserungen bei Dampfmaschinen waren erst in den Jahren nach Auslaufen des Patents zu erwarten.
- Da immer mehr Patente pro Jahr angemeldet werden und die Laufzeiten dieser konstant bleiben, wird es für kleine oder neue Firmen ohne Patente immer schwieriger werden zu überleben. Es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit bis die Anzahl der angemeldeten Patente so hoch steigt, dass Firmen ohne Lizenzeinnahmen ihre Ausgaben für Lizenzen nicht mehr decken können.
- Die Auslegung der Begriffe „Erfinderische Tätigkeit“, „Technizität“, „Gewerbliche Anwendbarkeit“ usw. durch die Patentämter und durch die zuständigen Gerichte ist nicht einheitlich. Diese rechtliche Unklarheiten können auch nicht komplett durch besondere Definitionen oder Gesetze ausgeräumt werden (Beispiel Softwarepatent). Rechtliche Unklarheiten führen im freien Markt zu wirtschaftlichen Unklarheiten, die die Investitionen aufgrund fehlender Sicherheit beschränken. Dies betrifft wieder besonders kleinere Unternehmen, die sich aufgrund fehlender finanzieller Rücklagen für lange und aufwändige rechtliche Auseinandersetzungen, für Niederlagen vor Gericht oder für Ablehnungen im Patentamt keine Sicherheiten erkaufen können.
- Aus der oben genannten Umgehungstheorie folgt auch, dass viele unnötig komplexere und weniger optimale Lösungen auf den Markt kommen, nur um Lizenzkosten zu sparen.
- Mittlerweile sind weltweit so viele Patente gültig, dass es selbst für große Unternehmen praktisch unmöglich geworden ist, sicher festzustellen, ob ein neu entwickeltes Produkt nicht doch von fremden Patenten berührt wird. Große Unternehmen mit eigener juristischer Abteilung können solche Produkte dann auf den Markt bringen, da ihre eigenen Patent-Portfolios als Gegengewicht genutzt werden können: „Greifst du mich hier nicht an, greife ich dich dort nicht an“. Für kleine Unternehmen ist das planmäßige Auftauchen eines sogenannten U-Boot-Patents meist der Untergang. Gerne wird für solche strategisch verdeckte Patente auch der Name „Tretminen-Patent“ verwendet.
- Zunehmend werden von den Patentämtern triviale Ideen patentiert. Absichtlich kompliziert und weitläufig verfasst, erwecken solche Patentschriften den Eindruck der Innovation, dienen aber hauptsächlich als „Sperrpatente“, um es Konkurrenten möglichst schwer zu machen, in einem Bereich überhaupt noch Fuß zu fassen. Da die Patentämter selbst an den bewilligten Patenten verdienen, ist ihnen nicht an der Ablehnung von Trivial-Patenten gelegen.
- Ideen werden zum Patentieren von den meist organisierten Antragstellern in immer kleinere Häppchen zerlegt. Die einzelnen Patente haben dadurch eine immer geringere Schöpfungshöhe und es fällt wegen der Streuung nicht mehr so ins Gewicht, wenn mal ein Patent abgelehnt wird. Fatale Folge für die Mitbewerber: Durch die oftmals geringe Erfindungshöhe aber breite Abdeckung werden weite Teile der normalen technischen Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
- Durch die Inflation der Patente steigt die Gefahr eines Patent-Missbrauchs. Inzwischen gibt es Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Patente aufzukaufen und Unternehmen zu verklagen, die angeblich die Rechte dieser Patente verletzen. Die Rechtsstreits sind undurchsichtig – an ihrem Ende zahlt der Verklagte oft eine Strafe in Millionenhöhe. Spektakuläres Beispiel ist die Klage des Patenteverwerters IP-Com gegen den Handy-Hersteller Nokia. IP-Com fordert 12 Milliarden Euro für Patentverletzungen.
- Unverständliche Patente. Technische Lösungen werden durch Patente in einer Weise dokumentiert, aus der keine Rekonstruktion der technischen Lösung aus dem Patent möglich ist, eine Verletzung aber problemlos nachweisbar ist. Machbar ist dies durch: Verklausulierte Beschreibung, unvollständige Beschreibung, technische Entwicklungen, deren Hauptaufwand im Finetuning bestehen, das aber nicht dokumentiert wird (oder werden kann).

Fazit:
Die genannten theoretischen Ansätze schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich bei der Erklärung einzelner Aspekte des Patentsystems. Die größte Bedeutung wird wohl verbreitet der Anspornungstheorie zugemessen. Inhalte und Grenzen des Patentrechtes festzulegen ist Aufgabe des Gesetzgebers. Als struktureller Eingriff in den Markt sollte das Patentrecht ökonomisch gerechtfertigt sein. Für die normative Frage der Ausgestaltung von Patentrechten sind für die aufgeführten rechtswissenschaftlichen Wirkungshypothesen eine ökonomische Abwägung vorzunehmen.

Beispiel: Die Entscheidung sei, ob Patentrecht auf literarische Ideen angewendet werden soll. Es genügt dann zum Beispiel nicht zu behaupten, dass Patente einen Ansporn für Literaten bedeute. Vielmehr muss Zielkonformität herrschen. Das heißt, der Gesetzgeber muss einen Ansporn geben wollen, um damit ein kollektives Ziel zu erreichen. Da literarische Ideen zum Beispiel nicht knapp sind, könnte ein Ansporn unnütz sein. Da im Bereich der Literatur nach Verkehrssitte nicht die Idee, sondern das Werk zählt, dürfte die Anwendung des Rechtsinstrumentes das falsche Objekt fördern. Drittens müssen negative Effekte des Eingriffes gegen mögliche positive Effekte aufgerechnet werden. Viertens können systematische Erwägungen oder zum Beispiel ethische Erwägungen eine Rolle spielen. Fünftens könnten alternative Schutzrechte und Instrumente ins Kalkül gezogen werden, zum Beispiel ein sui-generis-Recht für literarische Ideen, Literaturwettbewerbe oder Subventionen.
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01.08.2009, 12:07


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