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| Beobachter Anmeldedatum: 08.11.2011 Beiträge: 1 Chats: 2 | Hallo, ich habe vorhin mal eine Reportage zu der Seite http://www.stuerzer-online.de/ gesehen. Dort kann man sogenannte Bierbongs kaufen, was nichts andees als zwei zusammengesteckte Schläuche sind. In der Pro7 Reportage wird gesagt, dass der Inhaber der Seite Patent auf diese "Stuerzer" hat. Mache ich mich also strafbar, wenn ich selbstgebaute Bierbongs online (bsp. auf ebay) verkaufen, weil es ist ja nicht direkt seine Erfindung, da es siese Bierbongs schon sehr lange gibt. Schaut bitte mal genau nach diesen Bierbongs nach ob es strafrechtliche Folgen für mich geben wird. mfg[/u] | ||
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![]() | Patentrecht: Durchsetzung der Ansprüche Der Patentinhaber kann die oben erläuterten Rechte bei Verletzung seines Patents vor Gericht im Zivilprozess gegen den Verletzer durchsetzen.
Zur schnelleren Durchsetzung seiner Rechte kann der Patentinhaber auch einstweilige Verfügungen beantragen.... [Patent]von mgutt | 2 | 66 | 11.08.2009, 20:13 titus01 |