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01.08.2009, 11:38


Im Gegensatz zum Patentrecht können in Deutschland (anders in Österreich) Verfahren nicht durch Gebrauchsmuster geschützt werden. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat den Begriff des Verfahrens aber einengend gesehen (Entscheidungen des BGH „Signalfolge“ in BGHZ 158, 142, 149 und GRUR 2004, 495 und „Arzneimittelgebrauchsmuster“ in BGHZ 164, 220 und GRUR 2006, 135). Daneben sind in Deutschland nunmehr biotechnologische Erfindungen ganz vom Schutz ausgeschlossen.
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Gast 

01.08.2009, 11:38


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