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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39592 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Die Schutzwirkung ist im Wesentlichen die gleiche wie beim Patent. In einigen Fällen werden bestimmte Schutzwirkungen jedoch versagt, da Gebrauchsmuster im Gegensatz zu Patenten nicht geprüft sind. Im österreichischen Zollverfahren können Waren eines Verletzers nur dann angehalten werden, wenn ein Patent erteilt ist, nicht jedoch, wenn ein Gebrauchsmuster registriert ist. | ||
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