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01.08.2009, 11:41


Die Schutzwirkung ist im Wesentlichen die gleiche wie beim Patent.

In einigen Fällen werden bestimmte Schutzwirkungen jedoch versagt, da Gebrauchsmuster im Gegensatz zu Patenten nicht geprüft sind. Im österreichischen Zollverfahren können Waren eines Verletzers nur dann angehalten werden, wenn ein Patent erteilt ist, nicht jedoch, wenn ein Gebrauchsmuster registriert ist.
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Gast 

01.08.2009, 11:41


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Schutzwirkung eines Gebrauchsmuster, gebrauchsmuster schutzwirkung
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