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| Beobachter Anmeldedatum: 19.10.2011 Beiträge: 3 Chats: 0 | Hallo, Ich habe ein Design gefunden, das Flugzeugturbinen deutlich effizienter gestaltet. Eigentlich ist es von der Form her dann auch keine herkömmliche Düse mehr... Kann ich das patentieren? Ich nehme mal stark an, ein nationales Patent würde hier nix bringen, da sonst eine amerikanische Flugzeugfirma die Technologie sofort übernehmen würde und 99% des profits an sie geht. So ein internationales Patent kostet glaube ich um die 2500€, ich bin Student... Da gibt es doch auch ein provisorisches Patent - würde das was bringen auf internationaler Ebene?? Eventuell könnte ich die 2500€ irgendwie zusammenkratzen. Aber wie lange hält das Patent dann (bis ich einen Prototypen gebaut habe, Firmen vorgestellt habe, etc. vergehet auch wieeder Zeit, und wenn ich da jährlich 2000€ hinblättern muss...... ) Mfg | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39854 Chats: 11134 Wohnort: Hennef | Erstmal zu den internationalen Patenten ein Infolink: http://www.patent-forum.com/patent-international-welche-laendern-anmelden-gueltigkeit-t224530.htm#3243411 Für Dein Vorhaben empfehle ich die Anmeldung innerhalb der EU. Vielleicht nur als Geschmacksmuster. Das würde nicht so viel kosten: http://www.patent-forum.com/was-kostet-ein-geschmacksmuster-fuer-die-eu-t224532.htm Du musst Dir aber sicher sein, dass Du keine Rechte Dritter verletzt. Da Du mit einem Patent in der Lage bist die Nutzung Deiner Erfindung zu untersagen, ist es meiner Ansicht nach nicht notwendig den Schutz international auszuweiten. Schließlich dürften diese Flieger dann nur in den USA, China, etc. fliegen. Denk aber dran, dass Du die Erfindungshöhe einhalten musst: Zitat: Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für „den durchschnittlichen Fachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt“ (eine Rechtsfiktion, keine reale Person), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 S. 1 PatG, Art. 56 Satz 1 EPÜ[20]). Das heißt, es fehlt an Erfindungshöhe, wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese Lösung alsbald und mit einem zumutbaren Aufwand gekommen wäre, ohne erfinderisch tätig zu werden. und man muss die Erfindung auch einsetzen können: Zitat: Dadurch sind nach der heute insbesondere in den romanischen Ländern (FR, BE, ES) noch lebendigen Patentrechtstradition Erfindungen von der Patentierung ausgeschlossen, die nicht funktionieren, noch nicht technisch umsetzbar sind oder bei deren Umsetzung keine materiellen Erzeugnisse auf den Markt gebracht werden. Denk aber dran, dass bei einem Geschmacksmuster die Form vielleicht einfach nur abgewandelt wird, um Deine Erfindung neu anzumelden. Es kann daher vielleicht besser sein direkt ein Patent anzumelden und damit die Funktion und nicht nur die Form zu schützen. Gruß | ||
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| Beobachter Anmeldedatum: 19.10.2011 Beiträge: 3 Chats: 0 | Zitat: Da Du mit einem Patent in der Lage bist die Nutzung Deiner Erfindung zu untersagen, ist es meiner Ansicht nach nicht notwendig den Schutz international auszuweiten. Schließlich dürften diese Flieger dann nur in den USA, China, etc. fliegen. Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich das Patent für Europa habe, inwiefern dürften die dann nur in den USA fliegen? Können dann andere nicht Patente für China, USA, .... erhalten? Die Flieger dürften dann nur nicht über Europa fliegen?? | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39854 Chats: 11134 Wohnort: Hennef | Masterwind schrieb: Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich das Patent für Europa habe, inwiefern dürften die dann nur in den USA fliegen? Genau so ist es. Sie können nationale Schutzrechte erwirken oder sie bauen es sogar ohne diese. Allerdings dürften diese Produkte nicht in Europa genutzt oder gehandelt werden. Ich bin jetzt kein Fachmann für den Flugzeugbau, aber als Laie stelle ich mir das gerade schwer vor Flugzeuge nur für den Inlandsflugverkehr zu nutzen, um einen Verstoß gegen ein Patent zu vermeiden. Gut bei kleinen Flugzeugen stimmt das natürlich, aber welches Flugzeug mit Turbine fliegt nur auf einem Kontinent? Ein Jet? Aber wenn Du solche Bedenken hast, dann geht eben nur ein internationales und teures Patent. Die Frage ist allerdings: Bist Du sicher, dass die Erfindung das Geld wert ist? Und bist Du sicher, dass Du es so absichern kannst, dass es nicht abgewandelt auf den Markt kommt? Vielleicht wurde es schon erfunden? Und wie sicher kannst Du Dir sein, dass die Flugzeugbauer nicht einfach abwarten bis das Patent abgelaufen ist? Gruß | ||
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| Beobachter Anmeldedatum: 19.10.2011 Beiträge: 3 Chats: 0 | Puh, ich sehe schon... Gar nicht so einfach.... Jedenfalls mal Danke für deine Antworten!! Habe zumindest ein bisschen was gelernt... Muss da noch gründdlich drüber nachdenken... "Und wie sicher kannst Du Dir sein, dass die Flugzeugbauer nicht einfach abwarten bis das Patent abgelaufen ist?" An sowas hätte ich nicht gedacht... Ein Patent kostet ja jährlich Gebühren, und wenns nach 5 Jahren keiner angenommen hat, dann geht einem die knete aus und die bauens... Zuletzt bearbeitet von Masterwind am 08.11.2011, 14:32, insgesamt einmal bearbeitet | ||
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| Beobachter Anmeldedatum: 18.11.2011 Beiträge: 3 Chats: 0 | Ein Geschmacksmuster nutzt Dir sehr wenig bis gar nichts, da es nur das Design, die Ästhetik bzw. die Gestaltung schützt. Das Design müsste zu dem neu sein. Die Erfindungshöhe spielt in der Praxis weniger eine Rolle gegenüber der Neuheit. Das wichtigste ist die weltweite Neuheit. Auch die gewerbliche Anwendbarkeit spielt kaum eine Rolle. Die einzige abgelehnte bekannte Erfindung war bisher eine Fliegenköpfmaschine, weil diese nicht gewerblich anwendbar wäre. Das kann man bereits so oder so sehen. Ein weiteres Problem besteht natürlich darin, dass es die Erfindung evtl. doch schon gibt und bereits geschützt ist. Es wird nicht alles gebaut was erfunden wurde und etwas verbessert. Diesbezüglich müsste man erstmal eine Patenrecherche durchführen. Kaufen für die Müllhalde - geplante Obsoleszenz (geplante Veralterung), arte thema, 2010 Nach einem 11 Jahre währenden Verfahren ergeht 1953 ein Gerichtsurteil. General Electric und deren Geschäftspartnern werden ua. die Reduzierung der Lebensdauer der Glühlampen verboten. In der Praxis hatte das Urteil jedoch kaum Folgen. Die Glühlampen brannten auch weiterhin nicht länger als 1000 Stunden. In den folgenden Jahrzehnten meldeten dutzende von Erfindern Patente für neue Glühlampen an. Darunter eine, die 100000 Stunden brannte. Davon kam keine auf den Markt. http://www.justizkacke.de Die Jahresgebühren sind im Verhältnis in Deutschland gering aber weltweit wird es teuer: http://www.dpma.de/patent/gebuehren/index.html Die internationalen Anmeldungsgebühren kosten übrigens bereits etwa 3000 EUR: http://www.dpma.de/patent/patentschutz/europaeischeundinternationalepatente/pct-gebuehrenbeimdpma/index.html Hinzu kommen dann noch evtl. Übersetzungskosten und evtl. Kosten für einen Patentanwalt. Auch beim Patent besteht das Problem darin dass Patent auch dahingehend zu schützen, dass es nicht durch andere Konstruktionen umgangen wird. Es gibt ein Patent, dass eine Erfindung schützt zum Pflastersteine hochheben. Das hörte sich ungefähr so an: "Ein gebogener Hebel mit einem Gelenk auf einer Platte angebracht." Dh. dann mache ich einfach Räder darunter und schon kann ich es gewerblich nachbauen. Du musst Dir also bereits zuvor Gedanken darüber machen wie das Patent umgangen werden kann um diese Möglichkeiten auch mit zu schützen. Das müsste man dann auch bei der Anmeldung alles in Englisch regeln. Dann kommt das nächste Problem, welches darin besteht, dass wenn jemand das Patent verletzt er auch in Anspruch genommen werden kann. In dem Fall darf man einen Prozess führen und das evtl. im Ausland mit Übersetzungskosten. 80% aller Patentverletzungsprozesse enden mit einem Vergleich. Aus folgenden Gründen: 1. Erstmal muss der Richter in der Lage sein, dass Patent zu verstehen. Meistens haben diese bereits Probleme damit das Recht überhaupt zu verstehen. 2. Der Richter hat weniger Arbeit. 3. Für einen evtl. Patentanwalt und einen evtl. Rechtsanwalt vermindert sich die Haftung. Ohne Anwalt ist es praktisch unmöglich einen Prozess zu führen, weil bei Gericht das wichtigste das Ansehen der Person ist und dann darf man es noch schaffen dem Anwalt überhaupt beizubringen worum es geht. Häufig interessiert das die Anwälte aber wenig, weil es in der Justiz ohnehin mehr um elitäre Kumpanei geht. Daher wäre auch wegen dem Ansehen ein Patentanwalt notwendig, weil das was der sagt glaubt der Richter dann eher. Zusätzlich ist die Justiz korrumpiert bis ins Mark und man weiss ja nicht an welchen Richter man gerät. 4. Der Rechtsanwalt erhält eine höhere sogenannte "Vergleichsgebühr". Nach 41 Jahren und 89 Prozessen wegen eines profitablen Patent-Raubs: Ein BAYER-Mann packt aus 82 Jahre alt ist der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer. Die Hälfte seiner Lebenszeit hat er wegen eines Patent-Raubs durch BAYER mit dem Leverkusener Konzern Prozesse geführt, weil der ihm nach seiner Schätzung um die 500 Millionen Euro schuldet. Mit Teilerfolgen. Aber die Gerichte machten es ihm nicht eben leicht. Nun erhielt er von einem anonymen ehemaligen BAYER-Mitarbeiter geheime Unterlagen aus den Konzernarchiven zugespielt, die neue Beweise für den Patent-Raub liefern. „Hoffentlich bekommen Sie endlich Ihr Recht“, heißt es in dem Schreiben des Anonymus. ...Für Süllhöfer steht nach der Lektüre der geheimen Aufzeichnungen fest, „dass Strauss für den BAYER-Konzern einen Meineid initiierte". Einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Gelingen seiner Prozessführung dürften dabei auch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen geleistet haben, die BAYERs Justiziar und Anwalt Joachim Strauss zu dem von 1981 bis 2004 mit dem „Fall Süllhöfer" befassten Richter Gisbert Steinacker unterhielt. http://www.justizkacke.de Wenn, dann würde ich das Patent vielleicht sogar nur in Deutschland anmelden. Das vermeidet zumindest, dass es jemand anderes als Patent anmelden kann. Und wie bereits gesagt wurde darf das Patent dann in Deutschland nicht gewerblich genutzt werden. | ||
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